Kommunaler Klimaschutz; Neufassung der Kommunalrichtlinie

Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium hat eine novellierte Fassung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) veröffentlicht. Die Neufassung, die u. a. die personelle Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden stärker in den Blick nimmt, tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Insbesondere werden die von den Landkreisen, Städten und Gemeinden einzubringenden Eigenmittelanteile für Anträge, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2022 gestellt werden, auf 5 Prozent abgesenkt. Finanzschwache Kommunen sind in diesem Zeitraum von der Eigenbeteiligung gänzlich befreit.

29.10.2021